040 67958792
Hier etwas ausführlicher der Ablauf:
Ein erstes Telefonat mit meiner Kanzlei ist für Sie kostenfrei! Hier erfahren Sie von mir persönlich bereits Informationen zur Vorgehensweise in den finanziellen Neustart. Sie erhalten schon die ersten hilfreichen Tipps und transparente Preisinformationen.
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Eine Privat Insolvenz (Gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren für Verbraucher und Einzelunternehmer) ist nur möglich, wenn vorher ein Schuldnerberater einen vorgerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch bescheinigt. Ohne diese Bescheinigung ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren für Verbraucher und Einzelunternehmer nicht möglich.
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In einem ersten Beratungsgespräch in der Kanzlei informiere ich Sie über alle auf Sie persönlich zugeschnittenen Möglichkeiten, der Schuldenfalle zu entkommen und wieder ein finanziell sorgenfreies Leben zu beginnen.
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Sie erfahren alles dazu, was Sie in den nächsten Wochen tun sollten und was Sie nicht tun sollten, um schnellstmöglich zum Ziel der Restschuldbefreiung zu gelangen.
Dabei ist es rechtlich egal, ob Sie Arbeitnehmer sind oder zurzeit arbeitslos, längere Zeit arbeitslos, Jobcenter-Leistugnen erhalten, bereits in Rente sind oder ob Sie selbständig sind. Auch Selbständige haben das Recht, in einer Insolvenz von Schulden befreit zu werden.
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Sie profitieren von meiner über 20 jährigen Berufserfahrung.
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Alle Gläubiger werden von mir bereits wenige Tage nach unserer Besprechung kontaktiert und über die beabsichtigte Schuldenbereinigung informiert. Sie erhalten ab sofort von Inkassobüros etc. keine Briefe mehr, keine Emails und keine Anrufe. Alle Kontakte gehen dann nur noch über mich als Anwalt und Schuldnerberater.
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Ich mache sodann allen Gläubigern ein für Sie als Schuldner realistisch erfüllbares Vergleichsangebot (Schuldenbereinigungsplan). Wenn die Gläubiger das Vergleichsangebot nicht annehmen, erteile ich hierüber eine Bescheinigung und der Weg ist frei für das gerichtliche Insolvenzverfahren. Sie unterzeichnen dann die von mir vollständig vorbereiteten Insolvenz-Antragsformulare und kurz darauf sind Sie im gerichtlichen Insolvenzverfahren. Die Laufzeit des Insolvenzverfahren/Restschuldbefreiungsverfahren beginnt. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch später immer wieder als Ihr Berater zur Seite.